Ab dem 01.07.2017 gibt es die neue Pfändungstabelle

Diese Pfändungstabelle enthält alle ab dem 01.07.2017 geltenden Pfändungsgrenzen für Einkommen, aufgeschlüsselt nach der Höhe des monatlich gewährten Nettoeinkommens sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist.

Grundlage für diese Tabelle ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO).
Die ab 01.07.2017 geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 28.03.2017.

Quelle:
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017)


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