Alle Reviews 4.93
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5,0★★★★★ von 68 Reviews
Steven T.
★★★★★
Das Team von der Schuldnerberatung "Neues Leben" hat mir super geholfen und ist auch weiterhin für mich da um mich bei meiner finanziell schwierigen Lage zu
unterstützen, dies kann ich allen anderen die sich in einer ählich schwierigen Situation befinden nur empfehlen.
Quipe User
★★★★★
Super Beratung, nettes Team, schnelle Hilfe. Bei Fragen immer zu erreichen.
Ich fühlte mich sehr gute aufgehoben und alle meine Fragen konnten mir beantwortet werden. Ein großes Lob für Eure Arbeit.
Franzi H.
★★★★★
Herzlichen Dank an das Team von Schuldnerberatung "NeuesLeben"!
Ohne sie hätte ich es nicht geschafft aus der Schuldenfalle herauszukommen und tatsächlich ein neues Leben zu beginnen.
Sabine K.
★★★★★
Hatte heute mein Beratungsgespräch und ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten.
Ich gehe mit einem sehr guten Gefühl und einem guten Team in richtung Zukunft.
die Sonne scheint wieder
★★★★★
Sehr rasche Abwicklung und absolut menschlich. Ich hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt.
Diese Schuldnerhilfe ist sehr empfehlenswert. Vielen lieben Dank an das Team.
Peter B.
★★★★★
Herr Fischer hat mir alle realistischen Möglichkeiten aber auch evtl. unangenehme Konsequenzen aufgezeigt und erklärt.
(...)
Inzwischen gibt es eine außergerichtliche Einigung. Dafür bin ich sehr dankbar!
Herzlichen Dank an das Team der Schuldnerhilfe!
Mountainman
★★★★★
Sehr nette Mitarbeiter, haben mir schon des öfteren aus der Patsche geholfen. Stehen einem mit Rat und Tat zur Seite und suchen zusammen mit einem nach der
optimalen Lösung.
Kann ich nur jedem empfehlen, die beste Schuldnerhilfe mit der ich bisher in Kontakt stand!
Tinkabe123
★★★★★
Die Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. hat mir sehr geholfen, meine Schulden anzugehen! Jetzt fühle ich mich um einiges leichter.
Geschafft
★★★★★
Für mich persönlich ist diese Beratungsstelle ein Ort, den ich jederzeit erneut aufsuche, falls es noch einmal einen Engpass für mich geben sollte.
An dieser Stelle von mir nochmals einen herzlichen Dank an das gesamte Team und ich kann diese Einrichtung nur weiter empfehlen.
Was ist: Vermögensauskunft?
Verfahren zur Vermögensauskunft (vormals Eidesstattliche Versicherung oder auch Offenbarungseid)
Die Vermögensauskunft, früher auch bekannt als „Offenbarungseid“ und „Eidesstattliche Versicherung“.
Der Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie Schriftstücke zuzustellen.
Er setzt Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner durch. Ist das nicht möglich, kann der Gerichtsvollzieher die Beschlagnahme von beweglichen
Vermögensgegenständen, z. B. Möbeln, Kraftfahrzeugen oder Schmuck, vornehmen (Pfändung).
Seit dem 01.01.2013 wird das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in den §§ 802a ff. ZPO geregelt. Das Verfahren wird in
Verfahren zur Vermögensauskunft umbenannt und beinhaltet 2 Verfahren:
1. Verfahren zur Vermögensauskunft ohne vorherigen Sachpfändungsversuch
2. Verfahren zur Vermögensauskunft mit vorherigem Sachpfändungsversuch
Zuständig für die Abnahme der Vermögensauskunft (vormals Eidesstattliche Versicherung) bleibt der Gerichtsvollzieher.
Schon zwei Wochen nach erfolgloser Zahlungsaufforderung kann es zum Termin in den Räumen des Gerichtsvollziehers kommen. Alternativ kann der Gläubiger
auch die Abnahme der Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners beauftragen. Haftbefehl und Erzwingungshaft bleiben als Möglichkeiten zur
Durchsetzung der Abgabe der Vermögensauskunft erhalten.
Weiterhin hat der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher die Möglichkeit weitere Informationen über den Schuldner zu erhalten, wenn die Hauptforderung
über 500 € liegt. Z. B. über die gesetzliche Rentenversicherung Auskünfte über den Arbeitgeber, über das Kraftfahrt-Bundesamt Auskünfte zu
Fahrzeugdaten und bei Kreditinstituten gespeicherte Daten über das Bundeszentralamt für Steuern. Damit ist der Gläubiger/ Gerichtsvollzieher nicht mehr nur, wie bisher,
auf die Eigenauskünfte des Schuldners angewiesen.
Die Vermögensauskunft des Schuldners wird für zwei Jahre bei einem zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch gespeichert (im Vergleich zur
Eidesstattlichen Versicherung: 3 Jahre)
(Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV)).
Ist die Forderung vor Ablauf der zwei Jahre beglichen, so erfolgt die Löschung der Vermögensauskunft erst nach
Ablauf der zwei Jahre oder bei Eingang einer neuen Vermögensauskunft.
Wenn der Gerichtsvollzieher Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft auffordert, sollten Sie handeln.
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