Alle Reviews 4.93
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4,9★★★★★ von 98 Reviews
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5,0★★★★★ von 68 Reviews
Steven T.
★★★★★
Das Team von der Schuldnerberatung "Neues Leben" hat mir super geholfen und ist auch weiterhin für mich da um mich bei meiner finanziell schwierigen Lage zu
unterstützen, dies kann ich allen anderen die sich in einer ählich schwierigen Situation befinden nur empfehlen.
Quipe User
★★★★★
Super Beratung, nettes Team, schnelle Hilfe. Bei Fragen immer zu erreichen.
Ich fühlte mich sehr gute aufgehoben und alle meine Fragen konnten mir beantwortet werden. Ein großes Lob für Eure Arbeit.
Franzi H.
★★★★★
Herzlichen Dank an das Team von Schuldnerberatung "NeuesLeben"!
Ohne sie hätte ich es nicht geschafft aus der Schuldenfalle herauszukommen und tatsächlich ein neues Leben zu beginnen.
Sabine K.
★★★★★
Hatte heute mein Beratungsgespräch und ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten.
Ich gehe mit einem sehr guten Gefühl und einem guten Team in richtung Zukunft.
die Sonne scheint wieder
★★★★★
Sehr rasche Abwicklung und absolut menschlich. Ich hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt.
Diese Schuldnerhilfe ist sehr empfehlenswert. Vielen lieben Dank an das Team.
Peter B.
★★★★★
Herr Fischer hat mir alle realistischen Möglichkeiten aber auch evtl. unangenehme Konsequenzen aufgezeigt und erklärt.
(...)
Inzwischen gibt es eine außergerichtliche Einigung. Dafür bin ich sehr dankbar!
Herzlichen Dank an das Team der Schuldnerhilfe!
Mountainman
★★★★★
Sehr nette Mitarbeiter, haben mir schon des öfteren aus der Patsche geholfen. Stehen einem mit Rat und Tat zur Seite und suchen zusammen mit einem nach der
optimalen Lösung.
Kann ich nur jedem empfehlen, die beste Schuldnerhilfe mit der ich bisher in Kontakt stand!
Tinkabe123
★★★★★
Die Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. hat mir sehr geholfen, meine Schulden anzugehen! Jetzt fühle ich mich um einiges leichter.
Geschafft
★★★★★
Für mich persönlich ist diese Beratungsstelle ein Ort, den ich jederzeit erneut aufsuche, falls es noch einmal einen Engpass für mich geben sollte.
An dieser Stelle von mir nochmals einen herzlichen Dank an das gesamte Team und ich kann diese Einrichtung nur weiter empfehlen.
Helfen Sie uns Anderen zu helfen...
• Sie waren verzweifelt ?
• Sie konnten vor Sorgen nicht mehr schlafen ?
• Es kostete Sie Überwindung eine Schuldnerberatung aufzusuchen ?
Dann denken Sie daran: So wie Ihnen geht es Vielen !
Helfen Sie uns dabei, Menschen in finanziellen Nöten zu helfen. Schreiben Sie (gerne auch anonym) über Ihre Erfahrung mit der Schuldnerhilfe NeuesLeben e.V.
und geben Sie so Anderen die Chance uns im Internet zu finden und ihren Schuldenberg hinter sich zu lassen.
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Kostenlose Schuldnerberatung bei Krankenkassenschulden
Welche Möglichkeiten gibt es bei Schulden gegenüber der Krankenkasse –Ratenzahlung, Stundung oder Verjährung?
Es besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder, unabhängig von der Berufsgruppe (Studenten, Angestellte, Beamte,
Rentner und Selbstständige), verpflichtet ist, sich über eine private Krankenkasse oder gesetzlich zu versichern.
Nur so ist sichergestellt, dass Gesundheitsleistungen (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, usw.) von der Krankenkasse übernommen werden und nicht
selbst bezahlt werden müssen.
Quick-Info
- In Deutschland herrscht Krankenkassenversicherungspflicht. Jeder muss krankenversichert sein.
- Schulden bei der Krankenkasse können selbständige sowie privatversicherte Personen machen.
- Krankenkassen können säumige Beitragszahler nicht den Vertrag kündigen ("rausschmeissen").
-
Auch Menschen mit Schulden bei der Krankenkasse sind (eingeschränkt) krankenversichert.
Den vollen Versicherungsschutz erhält der Schuldner allerdings erst nach Begleichung aller Schulden. -
Krankenkassenschulden verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs.
Schulden aus dem Jahr 2024 sind also verjährt am 01. Januar 2029
Von der kürzeren Verjährungsfrist von vier Jahren werden Beiträge erfasst, die unwissentlich oder versehentlich nicht entrichtet worden sind.
Krankenkassenschulden verjähren 30 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs. Die Verjährung für einen unanfechtbaren Verwaltungsakt beträgt wie bei einem normalen zivilrechtlichen Titel 30 Jahre. Wenn gegen einen nachweislich erhalten Krankenkassenbescheid kein Widerspruch eingelegt bzw. geklagt worden ist. Dann verjähren die Krankenkassenschulden erst nach 30 Jahren.
Angestellte – Der Arbeitgeber führt die Krankenkassenbeiträge für den Arbeitnehmer ab. Wenn das Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, könnte in eine private Krankenkasse gewechselt werden, dann muss der Angestellte die Beiträge selbst zahlen und kann somit bei unvorhergesehenen Ausgaben in Zahlungsverzug kommen.
Sozialhilfeempfänger – Die Beiträge zur Krankenversicherung werden vom Sozialamt abgeführt.
Selbständige – Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern oder Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. In beiden Fällen muss der Selbständige für eine rechtzeitige Bezahlung der Krankenkassenbeiträge sorgen.
Beamte – Sie erhalten einen prozentualen Anteil für die Gesundheitsleistungen von ihrem Dienstherrn (sog. Beihilfe) und müssen sich zusätzlich absichern.
Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch
Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).
Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:
Herschelstraße 32
30159 Hannover
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☎ 0511 - 54 35 26 00
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Pfändungsrechner 2024
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Werden die Krankenversicherungsbeiträge nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, entstehen Schulden bei der Krankenkasse.
Krankenkassen mahnen kostenpflichtig nicht gezahlte oder nur zum Teil gezahlte Beiträge an. Die Mahngebühren und einen Säumniszuschlag der Beitragsschulden
müssen zusätzlich übernommen werden.
Ist man mehrere Monatsbeiträge im Rückstand, schränken die Krankenkassen sogar ihre Leistungen ein.
Kann die Krankenkasse den Vertrag kündigen?
Die Krankenkasse kann bei Nichtzahlung der Beiträge den Krankenversicherungsschutz nicht kündigen, da eine Krankenversicherungspflicht
besteht. Stattdessen läuft der Vertrag bei der Krankenkasse mit stark reduzierten Krankenversicherungsleistungen weiter.
Den vollen Versicherungsschutz erlangt man nur durch Zahlung des Rückstandes wieder.
Kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag kann von seiten des Versicherten gekündigt werden.
Allerdings wird diese Kündigung nur wirksam, durch den Nachweis des Beitritts in eine andere Krankenkasse (Krankenversicherungspflicht).
Beitrags Nachzahlungen
Wer sich nicht gleich bei Einführung der Krankenversicherungspflicht krankenversichert hat, muss bei Eintritt in eine Krankenversicherung die
versäumten Beiträge, die seit 2007 (Gesetzliche Krankenkasse) bzw. 2009 (Private Krankenversicherung) fällig geworden wären, nachzahlen.
Die Säumniszuschläge müssen zusätzlich übernommen werden.
Bei kurzfristigen Zahlungsproblemen nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, wenn Sie merken, dass Sie den aktuellen Beitrag nicht oder
nur zum Teil zahlen können. Die meisten Krankenkassen sind in diesen Fällen bereit, eine Ratenzahlung oder einen Vollstreckungsaufschub zu gewähren.
Wenn Sie sich mit Ihrer Krankenkasse nicht einigen können oder weitere Schulden haben, welche ebenfalls reguliert werden müssen, sollten Sie bei uns
einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
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Telefon:
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eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de