Schuldenregulierung = erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung

Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Die Durchführung einer Schuldenregulierung stellt eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

Außergerichtliche Einigungsversuche mit Gläubigern, als angebotene Dienstleistung, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung gem. dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Diese erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass diese angebotene Dienstleistung an einen Schuldner, in einen kaufmännischen und in einen rechtlichen Teil unterteilt wird.

Quelle:
openJur die frei juristische Datenbank,
Landgericht Fulda

Urteil vom 06.02.2015 -1 S 136/14.

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