Alle Reviews 4.93
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5,0★★★★★ von 68 Reviews
Steven T.
★★★★★
Das Team von der Schuldnerberatung "Neues Leben" hat mir super geholfen und ist auch weiterhin für mich da um mich bei meiner finanziell schwierigen Lage zu
unterstützen, dies kann ich allen anderen die sich in einer ählich schwierigen Situation befinden nur empfehlen.
Quipe User
★★★★★
Super Beratung, nettes Team, schnelle Hilfe. Bei Fragen immer zu erreichen.
Ich fühlte mich sehr gute aufgehoben und alle meine Fragen konnten mir beantwortet werden. Ein großes Lob für Eure Arbeit.
Franzi H.
★★★★★
Herzlichen Dank an das Team von Schuldnerberatung "NeuesLeben"!
Ohne sie hätte ich es nicht geschafft aus der Schuldenfalle herauszukommen und tatsächlich ein neues Leben zu beginnen.
Sabine K.
★★★★★
Hatte heute mein Beratungsgespräch und ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten.
Ich gehe mit einem sehr guten Gefühl und einem guten Team in richtung Zukunft.
die Sonne scheint wieder
★★★★★
Sehr rasche Abwicklung und absolut menschlich. Ich hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt.
Diese Schuldnerhilfe ist sehr empfehlenswert. Vielen lieben Dank an das Team.
Peter B.
★★★★★
Herr Fischer hat mir alle realistischen Möglichkeiten aber auch evtl. unangenehme Konsequenzen aufgezeigt und erklärt.
(...)
Inzwischen gibt es eine außergerichtliche Einigung. Dafür bin ich sehr dankbar!
Herzlichen Dank an das Team der Schuldnerhilfe!
Mountainman
★★★★★
Sehr nette Mitarbeiter, haben mir schon des öfteren aus der Patsche geholfen. Stehen einem mit Rat und Tat zur Seite und suchen zusammen mit einem nach der
optimalen Lösung.
Kann ich nur jedem empfehlen, die beste Schuldnerhilfe mit der ich bisher in Kontakt stand!
Tinkabe123
★★★★★
Die Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. hat mir sehr geholfen, meine Schulden anzugehen! Jetzt fühle ich mich um einiges leichter.
Geschafft
★★★★★
Für mich persönlich ist diese Beratungsstelle ein Ort, den ich jederzeit erneut aufsuche, falls es noch einmal einen Engpass für mich geben sollte.
An dieser Stelle von mir nochmals einen herzlichen Dank an das gesamte Team und ich kann diese Einrichtung nur weiter empfehlen.
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Was tun wenn Privatinsolvenz droht?
Insolvenzberatung für überschuldete Haushalte
Raus aus den Schulden mit Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
Als Auswirkung der Corona Krise drohen in Deutschland sehr viel mehr Privatinsolvenzen, das befürchten Experten.
Wirtschaftsauskunfteien verweisen darauf, dass alleine in den Monaten März und April Kurzarbeit für 10,1 Millionen Menschen beantragt wurde.
Trotzdem erhöhte sich die Arbeitslosigkeit.
So meldete die Bundesagentur für Arbeit von April auf Mai 2020 einen Anstieg um fast 170.000 auf über 2,8 Millionen Menschen.
Im Vergleich zum Mai 2019 wuchs die Zahl der Arbeitslosen um 577.000.
Quick-Info
- Verbraucher-/Privatinsolvenzverfahren ist ein Insolvenzverfahren bei Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson.
- Vermögensverwaltung erfolgt über Insolvenzverwalter.
- Ein Teil des Einkommens oberhalb der Pfändungsgrenze von 1.499,99 EURO wird ebenfalls an den Insolvenzverwalter abgeführt.
-
Verfahrensdauer: 3 Jahre
(Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV)). - Ehepartner haftet nicht mit, Ausnahmen:
– Steuerschulden bei gemeinsamer Veranlagung
– Bürgschaften - Hochwertige technische Geräte sowie Wertgegenstände in Form von Luxusartikeln (Schmuck, Uhren etc.) fließen in die Insolvenzmasse ein.
- Zugriff des Insolvenzverwalters auf Lebensversicherungen und andere Kapitalanlagen (z.B. Aktien).
- Schuldner muss einer "angemessenen Arbeit" nachgehen oder sich nachweislich ernsthaft um eine solche Erwerbstätigkeit bemühen.
- Änderungen über Wohn- und Eigentumsverhältnisse sind dem Insolvengericht bzw. Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen.
Die Insolvenzfolgen erstrecken sich nicht nur auf das Bankkonto eines Schuldners, sondern gehen auch einher mit einem Wandel seiner Lebensumstände.
Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch
Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).
Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:
Herschelstraße 32
30159 Hannover
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☎ 0511 - 54 35 26 00
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Außergerichtliche Einigung
Bevor Sie sich mit dem Gedanken anfreunden das Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, raten wir, mit uns in Kontakt zu treten. Es gibt die Möglichkeit die Verbraucherinsolvenz zu umgehen, indem den Gläubigern ein realistischer Vergleichsvorschlag unterbreitet wird. Mögliche Vorgehensweisen sowie die Vor- und Nachteile einer außergerichtlichen Einigung bzw. einer Insolvenz können zusammen in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Laufzeit des Insolvenzverfahrens für Anträge ab dem 01.10.2020 nur noch 3 Jahre
Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen *.
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 01. Oktober 2020 beantragt werden.
Damit können auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie
in die Insolvenz geraten sind.
Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit 6-jährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.
Kontakt
Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover
Telefon:
0511 - 54 35 26 00
eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de
Wie geht es weiter wenn die außergerichtliche Einigung scheitert?
Nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches, kann der Schuldner einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz bei seinem zuständigen Insolvenzgericht stellen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Versuch nicht älter als 6 Monate ist und von einer geeigneten Person
oder Stelle bescheinigt wird.
Geeignete Personen bzw. Stellen sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
Das Insolvenzgericht kann nach Antragseinreichung den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nochmals an die jeweiligen Gläubiger mit der Bitte um
Stellungnahme zusenden, vorausgesetzt das Gericht stuft den Plan nicht für völlig aussichtslos ein.
Erfolgt wiederum keine Einigung, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Für die Zeit des Insolvenzverfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Wenn der Schuldner während des Verfahrens alle Auflagen erfüllt, erhält er im Anschluss die Restschuldbefreiung und ist somit Schuldenfrei.
Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wir möchten Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens vom zuständigen Amtsgericht veröffentlicht wird. Dies erfolgt in der Regel durch die Veröffentlichung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Wer kann eine Privatinsolvenz in Anspruch nehmen?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann von denjenigen Personen in Anspruch genommen werden, die stark überschuldet sind und keine Möglichkeit mehr sehen mit ihrem jetzigen zur Verfügung stehenden Einkommen ihre Schulden in absehbarer Zeit zu begleichen.
Privatinsolvenz Ablauf
Eine Privatinsolvenz (auch: Verbraucherinsolvenz) lässt sich nicht ohne Weiteres beantragen.
Vor die Einleitung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner im Vorfeld z.B. die Pflicht, zu versuchen sich mit seinen Gläubigern auf einen Plan zur Schuldenregulierung zu einigen.
Sollte dieser außergerichtliche Einigungsversuch scheitern, muss dies von einer Schuldnerberatung bestätigt werden.
Erst im Anschluss kann Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden.
Privatinsolvenz Kosten
Bei den Kosten einer Verbraucherinsolvenz gilt es zu unterscheiden zwischen den Kosten der Insolvenzberatung sowie den Gerichtskosten.
Während die Insolvenzberatung kostenlos ist, sofern sie erfolgt durch eine gemeinnützige und vom Land anerkannte Beratungsstelle wie z.B. der
Schuldnerhilfe Neues Leben e.V., Hannover, so können sich die Kosten, in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger,
durchaus zwischen 1.800,- EURO und 3.500,- EURO bewegen.
Es gibt jedoch auch Anwälte und kostenpflichtige Dienstleister, die zu solchen Themen beraten und sehr hohe Kosten verlangen.
Folgen der Privatinsolvenz
Die private Insolvenz soll dafür sorgen, dass ein Schuldner nach maximal 3 Jahren
(Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV))
endlich schuldenfrei ist.
Das größte Risiko birgt eine negative SCHUFA Auskunft.
Schulden, die nach dem Beginn des Insolvenzverfahrens entstehen, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
Im Zuge des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten, sofern
der Nettobetrag dieses Einkommens 1.499,99 EURO überschreitet.
Die Höhe des pfändbaren Einkommens können Sie berechnen mit der aktuellen Version des
Pfändungsrechners
unserer Schuldnerberatung Hannover.
Etwaige Änderungen in den regelmäßigen Einkommesnverhältnissen müssen dem Insolvenzverwalter unverzüglich bekannt gegeben werden.
Wohlverhaltensphase
Der Begriff Wohlverhaltensphase bezeichnet den Zeitraum, in welchem sich ein Schuldner bestimmten Bedingungen zu unterwerfen hat. Erfüllt er diese Bedingungen,
so kann er eine Restschuldbefreiung bekommen.
Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.
Betrug die Dauer bisher 6 Jahre (bzw. 5 oder 3 Jahre
(Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV))
), so Laufzeit des Insolvenzverfahrens für Anträge ab dem 01.10.2020 nur noch 3 Jahre.
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden.
Damit können auch die Schuldner bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.
Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.