Hilfe bei Mietschulden
Kündigung und Zwangsräumung vermeiden

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• Sie waren verzweifelt ?
• Sie konnten vor Sorgen nicht mehr schlafen ?
• Es kostete Sie Überwindung eine Schuldnerberatung aufzusuchen ?

Dann denken Sie daran: So wie Ihnen geht es Vielen !

Helfen Sie uns dabei, Menschen in finanziellen Nöten zu helfen. Schreiben Sie (gerne auch anonym) über Ihre Erfahrung mit der Schuldnerhilfe NeuesLeben e.V. und geben Sie so Anderen die Chance uns im Internet zu finden und ihren Schuldenberg hinter sich zu lassen.

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Was tun bei CORONA-bedingten Mietschulden?

Kündigungsschutz für Mieter während der CORONA-Pandemie
Mietschulden, die bedingt durch die COVID-19 Pandemie aufgelaufen sind für die Monate April, Mai und Juni 2020, mussten beglichen werden bis spätestens zum 30. Juni 2020.

Die Aufnahme der regulären Mietzahlung hatte zu erfolgen ab dem 01. Juli 2020.
Bei Verstoß drohen säumigen Mietern zivilrechtliche Maßnahmen (z.B. Mahnbescheid) bis hin zur Kündigung. Mietschulden bei CORONA.

Die Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. Hannover hilft.

weiter zu Mietschulden bei CORONA

Kostenlose Schuldnerberatung bei Mietschulden

Was tun, wenn das Geld nicht mehr für die Miete reicht und Zwangsräumung droht?

Wird "daheim bleiben" bald unbezahlbar...?

Während die Mietpreise unverändert weiter steigen, geraten, durch Kurzarbeit immer mehr Mieter in finanzielle Schwierigkeiten und haben Probleme ihre Mietkosten zu bewältigen.

Die Mietzahlungen können gefährdet sein durch eine finanzielle Schieflage, welche zum Beispiel ausgelöst worden ist durch Jobverlust, einer Scheidung, Trennung oder auch durch Krankheit und führt so unweigerlich zu erheblichen finanziellen Problemen.

Der Vermieter kann bei einem beträchtlichen Mietrückstand die fristlose Kündigung aussprechen. Der Mietrückstand muss allerdings erheblich sein. So können zum Beispiel zwei hintereinander nicht gezahlte Mieten zur fristlosen Kündigung führ

Quick-Info

  • Mietschulden nicht ignorieren! So früh wie möglich das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
  • Tipp für Hartz IV (Arbeitslosengeld II) Empfänger:
    Darlehen beim JobCenter beantragen.
  • Anspruch auf Wohngeld prüfen.
  • Möglichkeit der Mietschuldenübernahme durch das Sozialamt prüfen.

Termine für ein Beratungsgespräch können innerhalb weniger Tage angeboten werden.

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

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☎    0511 - 54 35 26 00

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Pfändungsrechner 2024

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Was kann bei Mietschulden unternommen werden?

  • Persönliches Gespräch mit dem Vermieter
    Der Vermieter kann - muss aber nicht - bei einem Mietrückstand kündigen. Wenn in einem persönlichen Gespräch triftige Gründe für das Ausbleiben der Mietzahlung vorgebracht werden können, kann der Vermieter eventuell kulant sein und einer Ratenzahlung auf den Mietrückstand zustimmen. Die zukünftigen Mieten müssen zwingend pünktlich überwiesen werden.
  • Anspruch auf Wohngeld prüfen
    Von Ihrem geringen Lohn kann die Miete nicht mehr vollständig gezahlt werden? Dann besteht vielleicht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Erkundigen Sie sich beim Sozialamt, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

  • Darlehen für Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") Empfänger
    Sie sind Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") Empfänger und können den Mietrückstand nicht alleine aufbringen? Dann gibt es die Möglichkeit beim Jobcenter einen Antrag auf Mietschuldenübernahme in Form eines Darlehens zu stellen, um eine drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens.
  • Mietschuldenübernahme vom Sozialamt
    Wenn die Wohnungslosigkeit droht und Sie ein geringes Einkommen beziehen, dann besteht vielleicht die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.

Was tun bei Wohnungskündigung und anstehendem Räumungstermin?

Jetzt drängt die Zeit.

Sie können die Kündigung und mögliche Räumung der Wohnung noch abwenden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Mietrückstand inklusive aller entstandenen Kosten und Zinsen auf einmal zurückgezahlt werden. Wir verweisen auf die oben beschriebenen Möglichkeiten, einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.

Wichtig:
Es besteht für den Ausgleich des Mietrückstandes nur eine Schonfrist von zwei Monaten und auch nur, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Mietrückstand bestand.

Muss ich befürchten auf der Straße zu leben?

Man muss nicht befürchten auf der Straße zu leben, denn es gibt zum Beispiel städtische Übergangswohnungen. Viele Städte haben auch Stellen für Wohnungsnotfälle beim Wohnungs- oder Sozialamt. Diese Stellen helfen Ihnen bei der neuen Wohnungssuche.

Wenn Sie sich nicht mit Ihrem Vermieter einigen können oder vielleicht auch noch weitere Schulden haben, dann sollten Sie bei uns einen Termin vereinbaren. Wir helfen Ihnen weiter.

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de