Alle Reviews 4.93
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4.93★★★★★ von 257 Reviews
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4,9★★★★★ von 91 Reviews
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4,9★★★★★ von 98 Reviews
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5,0★★★★★ von 68 Reviews
Steven T.
★★★★★
Das Team von der Schuldnerberatung "Neues Leben" hat mir super geholfen und ist auch weiterhin für mich da um mich bei meiner finanziell schwierigen Lage zu
unterstützen, dies kann ich allen anderen die sich in einer ählich schwierigen Situation befinden nur empfehlen.
Quipe User
★★★★★
Super Beratung, nettes Team, schnelle Hilfe. Bei Fragen immer zu erreichen.
Ich fühlte mich sehr gute aufgehoben und alle meine Fragen konnten mir beantwortet werden. Ein großes Lob für Eure Arbeit.
Franzi H.
★★★★★
Herzlichen Dank an das Team von Schuldnerberatung "NeuesLeben"!
Ohne sie hätte ich es nicht geschafft aus der Schuldenfalle herauszukommen und tatsächlich ein neues Leben zu beginnen.
Sabine K.
★★★★★
Hatte heute mein Beratungsgespräch und ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten.
Ich gehe mit einem sehr guten Gefühl und einem guten Team in richtung Zukunft.
die Sonne scheint wieder
★★★★★
Sehr rasche Abwicklung und absolut menschlich. Ich hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt.
Diese Schuldnerhilfe ist sehr empfehlenswert. Vielen lieben Dank an das Team.
Peter B.
★★★★★
Herr Fischer hat mir alle realistischen Möglichkeiten aber auch evtl. unangenehme Konsequenzen aufgezeigt und erklärt.
(...)
Inzwischen gibt es eine außergerichtliche Einigung. Dafür bin ich sehr dankbar!
Herzlichen Dank an das Team der Schuldnerhilfe!
Mountainman
★★★★★
Sehr nette Mitarbeiter, haben mir schon des öfteren aus der Patsche geholfen. Stehen einem mit Rat und Tat zur Seite und suchen zusammen mit einem nach der
optimalen Lösung.
Kann ich nur jedem empfehlen, die beste Schuldnerhilfe mit der ich bisher in Kontakt stand!
Tinkabe123
★★★★★
Die Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. hat mir sehr geholfen, meine Schulden anzugehen! Jetzt fühle ich mich um einiges leichter.
Geschafft
★★★★★
Für mich persönlich ist diese Beratungsstelle ein Ort, den ich jederzeit erneut aufsuche, falls es noch einmal einen Engpass für mich geben sollte.
An dieser Stelle von mir nochmals einen herzlichen Dank an das gesamte Team und ich kann diese Einrichtung nur weiter empfehlen.
Helfen Sie uns Anderen zu helfen...
• Sie waren verzweifelt ?
• Sie konnten vor Sorgen nicht mehr schlafen ?
• Es kostete Sie Überwindung eine Schuldnerberatung aufzusuchen ?
Dann denken Sie daran: So wie Ihnen geht es Vielen !
Helfen Sie uns dabei, Menschen in finanziellen Nöten zu helfen. Schreiben Sie (gerne auch anonym) über Ihre Erfahrung mit der Schuldnerhilfe NeuesLeben e.V.
und geben Sie so Anderen die Chance uns im Internet zu finden und ihren Schuldenberg hinter sich zu lassen.
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Pfändungsschutzkonto (P-Konto) 2024
Pfändungsschuztkonto und Pfändungsfreibetrag
Seit dem 01. Juli 2010 kann jeder Inhaber eines Girokontos sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.
Das neu eingerichtete Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet automatisch Schutz vor Kontopfändungen in Höhe des Pfändungsfreibetrages von derzeit
1.500,00 EURO je Monat.
Dieser Freibetrag erhöht sich um 561,43 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und um jeweils
weitere 312,78 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.
Dabei kommt es nicht auf die Art der Einkünfte an. Auch die Einkünfte von Selbständigen sind bis zum Pfändungsfreibetrag geschützt.
Wenn das pfändungsgeschützte Guthaben nicht bis zum Ende des Monats aufgebraucht wurde, kann es 3 Monate lang in den Folgemonat übertragen werden.
Es sollte dann aber der Übertrag ausgegeben werden. Wird der Guthabenrest auch im 4. Monat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger zu.
Quick-Info
- Der pfändungsfreie Grundfreibetrag eines P-Kontos beträgt aktuell 1.500,00 EURO.
- Dieser Grundfreibetrag kann jedoch erhöht werden, durch zusätzliche Freibeträge für Angehörige oder Personen in einer Bedarfsgemeinschaft.
- Erlaubt ist nur die Führung eines einzigen Pfändungsschutzkontos. Gemeinschaftskonten werden geteilt in 2 Einzelkonten.
- Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), ein Widerruf oder die Löschung werden der SCHUFA gemeldet.
- Der Eintrag in die SCHUFA hat keine Auswirkung auf die Bonität!
- Ist ein Girokonto gepfändet und wird das Konto innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Kontopfändung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt, gilt der Kontoschutz rückwirkend zum Beginn der Kontopfändung.
Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch
Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).
Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:
Herschelstraße 32
30159 Hannover
Wegbeschreibung >>
☎ 0511 - 54 35 26 00
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Pfändungsrechner 2024
Berechnen Sie hier Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Lohn.
Wieviel kann von Ihrem Einkommen gepfändet werden?
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Pfändungsfreibeträge
Der Freibetrag von derzeit 1.500,00 € erhöht sich um
561,43 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und um jeweils weitere
312,78 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.
Reicht der Grundfreibetrag und der erhöhte Freibetrag nicht aus, muss sich weiterhin an das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle des
öffentlichen Gläubigers gewand werden und die individuelle Freigabe entsprechend beantragt werden (gesundheits- oder berufsbedingter Mehraufwand).
Erhöhung des Pfändungsfreibetrages
Der Freibetrag kann erhöht werden, wenn:
- Unterhalt gewährt wird
- für andere Personen Sozialleistungen angenommen werden
- einmalige Sozialleistungen z. B. Kosten für Klassenfahrt oder für die Erstausstattung eingehen
- Kindergeld bezogen wird
- Nachzahlungen laufender Geldleistungen nach SGB II/XII, Asylblg ( Asylbewerberleistungsgesetz) Kindergeld eingehen
- Sozialleistungen, die den Mehraufwand infolge eines Körperschadens ausgleichen, gewährt werden
Hierfür muss der Kontoinhaber eine Bescheinigung bei seiner Bank vorlegen. Das Gesetz sieht vor, dass das Kreditinstitut nur Bescheinigungen bestimmter
Stellen oder Personen akzeptieren darf.
Dazu gehören:
Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
Unterlagen zum Nachweis eines erhöhten Freibetrages
Folgende Unterlagen müssen zum Nachweis des Anspruches auf einen einmaligen oder dauerhaft erhöhten Freibetrag vorgelegt werden:
• Nachweis über geleistete Unterhaltszahlungen (z.B. Kontoauszüge)
• Leistungsbescheid über laufende Sozialleistungen (z.B. ALG I, ALG II, Grundsicherung gem. SGB XII)
• Leistungsbescheid über einmalige Sozialleistungen (z.B. Klassenfahrt)
• Nachweis über Kindergeldbezug
• Leistungsbescheid über den Nachweis laufender Sozialleistungen, Kindergeld usw.
Pfändungsfreibetrag erhöhen in 3 Schritten
Der Freibetrag kann erhöht werden, wenn:
-
#1 – Pfändungsschutz einrichten
Durch Antrag bei der Hausbank, das bisherige Girokonto umwandeln lassen in ein P-Konto. -
#2 – Den Pfändungsfreibetrag erhöhen durch eine Pfändungsschutzkonto Bescheinigung oder durch gerichtlichen Freigabebeschluss
Stehen dem Schuldner pfändungsfreie Freibeträge zu, die über den Basisfreibetrag hinausgehen? Erfahren Sie hier ob Sie berechtigt sind. -
#3 – Einreichen der Bescheinigung bei der Bank
Erst nachdem die kontoführende Bank über die Erhöhungdes Pfändungsfreibetrages informiert wurde, wird die Änderung aktiv.
Kontakt
Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover
Telefon:
0511 - 54 35 26 00
eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de