Schuldnerberatung 2024
Kostenlose Hilfe für Menschen mit Schuldenproblemen

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Helfen Sie uns Anderen zu helfen...
• Sie waren verzweifelt ?
• Sie konnten vor Sorgen nicht mehr schlafen ?
• Es kostete Sie Überwindung eine Schuldnerberatung aufzusuchen ?

Dann denken Sie daran: So wie Ihnen geht es Vielen !

Helfen Sie uns dabei, Menschen in finanziellen Nöten zu helfen. Schreiben Sie (gerne auch anonym) über Ihre Erfahrung mit der Schuldnerhilfe NeuesLeben e.V. und geben Sie so Anderen die Chance uns im Internet zu finden und ihren Schuldenberg hinter sich zu lassen.

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Kostenlose Schuldnerberatung und
Insolvenzberatungsstelle, Hannover

Schuldnerberatung gilt als Teil der Sozialberatung

Die Situation scheint aussichtslos:
Der Vermieter droht mit Kündigung der Wohnung, der Gerichtsvollzieher kündigt sich an und der Briefkasten steckt voller Mahnungen.

Wir als gemeinnützig anerkannte Schuldnerberatung Hannover möchten Sie Sie auf Ihrer Informationssuche mit den hier zur Verfügung gestellten Informationen über die Schuldnerberatung Hannover unterstützen zu können.

Überschuldung ist heute nicht mehr nur ein Problem einkommensschwacher Bürger. Verschuldung ist in der gesamten Bevölkerung weit verbreitet. Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten ist es sinnvoll, sich an die Schuldenberater in Hannover zu wenden.

Der Gang zu einer hannoverschen Schuldnerberatungsstelle ist kein angenehmer und er kostet Überwindung, doch oft ist er unvermeidlich denn Schulden zu haben ist keine Schande (die Millionen Ratenkreditverträge sprechen da eine deutliche Sprache), sondern weit verbreitet und schon lange in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Und mit der Erfahrung von mehreren Jahrzehnten Tätigkeit im Bereich Schuldnerhilfe und Existenzsicherung bei Überschuldung, können wir sagen:

Je eher Sie den ersten Schritt aus der Schuldenfalle wagen, desto besser!

Unsere Schuldnerberater helfen Menschen mit Schuldenproblemen, die Rat und Hilfe in finanzieller sowie auch in rechtlicher Hinsicht benötigen, besonders in Fragen existenzbedrohender Verpflichtungen und Ereignisse.

Als staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle ist die Beratung in unserer Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. kostenlos und gebührenfrei.
Die angebotenen Leistungen unserer Beratungsstelle werden gegenüber dem Niedersächsischen Landesamt abgerechnet.
Als Teil der Sozialberatung kommen somit keine Gebühren oder sonstige Kosten auf den Ratsuchenden zu.

Quick-Info

  • Als eine vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gemäß § 3 Abs. 1 Nds. AGInsO anerkannte und gemeinnützige Schuldnerberatung, ist die Beratung in der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. kostenlos und gebührenfrei.

    Durch Zusammenarbeit mit der "Region Hannover", ist die Beratung ebenfalls kostenlos für Arbeitssuchende, bei Vorlage eines Vermittlungsscheines des Jobcenters gemäß § 16 a Nr. 2 SGB II.
  • Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt.
  • Wichtigstes Ziel in unserer Schuldenberater für überschuldete Haushalte ist die Existenzsicherung.
  • Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze von 1.499,99 EURO darf vom Schuldner behalten werden.
    Den genauen Satz können Sie berechnen mit Hilfe unseres Pfändungsrechners 2024.

Termine für ein Gespräch bei einem unserer hannoverschen Schuldenberater können innerhalb weniger Tage angeboten werden.

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

Wegbeschreibung  >>

☎    0511 - 54 35 26 00

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Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.

Hinweis:
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pfändungsrechner 2024

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Lohn.
Wieviel kann von Ihrem Einkommen gepfändet werden?

Jetzt berechnen

Oberster Punkt auf unserer ToDo-Liste:
wir sorgen für Ihre Existenzsicherung

Ruhig schlafen kann nur der, der weiß, dass seine Lebenshaltungskosten sowie Miete, Strom und Heizung gesichert sind.

Erst nach existenzsichernden Schuldenmaßnahmen beginnen unsere hannoverschen Schuldnerberater mit den Gläubigerverhandlungen.

Wir erarbeiten individuelle Sanierungsmöglichkeiten und Ihren persönlichen Schuldnerschutz bei Pfändung und Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund geltender Rechtsvorschriften.

Gegenüber Inkassobüros vertreten wir unsere Mandanten kompetent und rechtssicher, handeln für Sie Ratenzahlungen aus und verhandeln mit Krankenkasse und Finanzamt.

Wir begleiten Sie vom aussergerichtlichen Vergleich bis zur Privatinsolvenz (Regelinsolvenz) und errechnen mit Hilfe unseres Pfändungsrechners 2024 Ihr pfändungsfreies Einkommen.

  • Individuell auf den Einzelnen zugeschnittene, wirtschaftliche und rechtliche Beratung
  • Hilfe bei der Sicherstellung von Wohnraum und Energieversorgung
  • Hilfe bei drohender Inhaftierung (Geldstrafe)
  • Feststellung der Rechtmäßigkeit von Forderungen
  • Überprüfung der Pfändungsfreigrenzen
  • Aufhebung von Lohnpfändungen und Kontopfändungen
  • Ausstellung von Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto
  • Berechnung Ihrer Gesamtschulden und Ihrer finanziellen Möglichkeiten
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern führen
  • Erarbeitung eines Sanierungsplanes
  • Insolvenzberatung (bis zur Erstellung des Eröffnungsantrages des Insolvenzverfahrens)
  • Beratung für selbständig Tätige (außer GmbH-Recht und AG-Recht)
  • Beratung bei Immobilienschulden

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de

Überschuldung – was nun?

Eine Überschuldung stellt für den Einzelnen und für seine Familie eine große Belastung im Alltag dar. In einer solchen Situation wäre es fatal, Rechnungen und Mahnungen nicht zu beachten und zur Seite zu legen. Um eine schnelle Abhilfe zu schaffen, wenden Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an uns. Wir helfen Ihnen in dieser Situation weiter.

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir zusammen mit dem Ratsuchenden die Haushaltssituation, um eine langfristige Schuldenregulierung zu erreichen. Erfahrungsgemäß können wir die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme unserer Schuldnerberatung erzielen und somit Geld ein- und Ärger ersparen.

Wer kann eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?

Das Beratungsangebot der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. kann jeder nach vorheriger Terminabsprache in Anspruch nehmen und findet in den Büroräumen der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. statt (Ausnahmen können telefonisch erfragt werden).

Termine für ein Beratungsgespräch können innerhalb weniger Tage angeboten werden.

Unterlagen für die Schuldnerberatung 2024 - Was wird benötigt?

Damit sich unsere Schuldenberater ein umfangreiches Bild über Ihre finanzielle Situation machen können, benötigen wir sämtliche Nachweise über regelmäßige Einkünfte und Ausgaben, die Ihr Einkommen und Vermögen belegen.

Ebenso benötigt werden Nachweise über unbeglichene Ausgaben, die Ihre Schulden dokumentieren wie z.B. Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben oder rechtskräftige Vollstreckungsbescheide.

Die folgenden Unterlagen müssen Sie zu einem ersten Beratungstermin mitbringen:

  • Einkommensnachweis/e
  • Mietvertrag
  • Aufstellung über die privaten Ausgaben (monatlich)
  • Die letzten Gläubigerschreiben, aus denen die Schuldsummen ersichtlich sind
    (Letzter Kontoauszug, Kreditverträge, Inkassoschreiben...)
  • Bei dem Jobcenter gemeldeter Arbeitslosigkeit:
    Vermittlungsschein vom Jobcenter.

Wie kann ich bei der Beratung mitwirken?

Eine aktive und umfängliche Mitwirkung des Mandanten ist nicht nur gewünscht, sondern verpflichtend!

Zu einer effektiven Schuldnerberatung gehören:

  • die Bereitschaft, die finanzielle Angelegenheit ernsthaft klären zu wollen
  • eine konstruktive Mitarbeit während der Beratung
  • das Offenlegen aller Schulden
  • die Bekanntgabe der Einkommensverhältnisse
  • das Einhalten von Terminabsprachen und Vereinbarungen
  • der regelmäßige Kontakt zum Berater


Von welchen Schulden kann man nicht befreit werden?

Schulden aus z.B. Geldstrafen bleiben auch nach dem Insolvenzverfahren bestehen.
Ebenso wie Forderungen aus "vorsätzlich unerlaubter Handlung" oder Bußgelder.

Wer kann eine Privatinsolvenz in Anspruch nehmen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann von denjenigen Personen in Anspruch genommen werden, die stark überschuldet sind und keine Möglichkeit mehr sehen mit ihrem jetzigen zur Verfügung stehenden Einkommen ihre Schulden in absehbarer Zeit zu begleichen.

Privatinsolvenz Ablauf

Eine Privatinsolvenz (auch: Verbraucherinsolvenz) lässt sich nicht ohne Weiteres beantragen.

Vor der Einleitung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner im Vorfeld z.B. die Pflicht, zu versuchen sich mit seinen Gläubigern auf einen Plan zur Schuldenregulierung zu einigen.

Sollte dieser außergerichtliche Einigungsversuch scheitern, muss dies von einer Schuldnerberatung bestätigt werden. Erst im Anschluss kann Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden.

Privatinsolvenz Kosten

Bei den Kosten einer Verbraucherinsolvenz gilt es zu unterscheiden zwischen den Kosten der Insolvenzberatung sowie den Gerichtskosten.

Während die Insolvenzberatung kostenlos ist, sofern sie erfolgt durch eine gemeinnützige und vom Land anerkannte Beratungsstelle wie z.B. der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V., Hannover, so können sich die Kosten, in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, durchaus zwischen 1.800,- EURO und 3.500,- EURO bewegen (Stundung möglich).

Es gibt jedoch auch Anwälte und kostenpflichtige Dienstleister, die zu solchen Themen beraten und sehr hohe Kosten verlangen.

Folgen der Privatinsolvenz

Die private Insolvenz soll dafür sorgen, dass ein Schuldner nach maximal 3 Jahren (Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV)) endlich schuldenfrei ist.
Das grösste Risiko birgt eine negative SCHUFA Auskunft.

Schulden, die nach dem Beginn des Insolvenzverfahrens entstehen, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten, sofern der Nettobetrag dieses Einkommens 1.499,99 EURO überschreitet.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens können Sie berechnen mit der aktuellen Version des Pfändungsrechners unserer Schuldnerberatung Hannover.

Etwaige Änderungen in den regelmäßigen Einkommesnverhältnissen müssen dem Insolvenzverwalter unverzüglich bekannt gegeben werden.

Wohlverhaltensphase

Der Begriff Wohlverhaltensphase bezeichnet den Zeitraum, in welchem sich ein Schuldner bestimmten Bedingungen zu unterwerfen hat. Erfüllt er diese Bedingungen, so kann er eine Restschuldbefreiung bekommen.

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.
Betrug die Dauer bisher 6 Jahre (bzw. 5 oder 3 Jahre), so Laufzeit des Insolvenzverfahrens für Anträge ab dem 01.10.2020 nur noch 3 Jahre
(Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV)).

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden.

Damit können auch die Schuldner bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.